Allgemeine Tarifbedingungen

Weiße Flotte GmbH

Stand 01.06.2023


Liebe Fahrgäste,
diese Reiseinformationen dienen Ihrer Sicherheit und der Herstellung einer angenehmen Reiseatmosphäre. Bitte lesen Sie sich die Hinweise gründlich durch. Alle Reisenden sind angehalten, den Instruktionen der Reederei und Anweisungen des Bordpersonals zu folgen. Bitte beachten Sie, dass der Schiffskapitän bei Vorkommnissen, die Menschenleben sowie die Sicherheit des Schiffs und der Ladung betreffen, immer die höchste Befehlsgewalt hat.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt an Bord.
Ihre Reederei

FAMILIENKARTE

Das Ticket ist gültig für bis zu 5 Personen (Kinder 4-14 Jahren und max. 2 Erwachsene). Bei Auswahl dieser Karte geben Sie bitte auch die Anzahl der Kinder an. Die Hin- und Rückfahrten erfolgen gemeinsam.

KINDER

Als Kind gelten alle Personen zwischen 4 und 14 Jahren. Kinder unter 4 Jahren werden kostenlos befördert und benötigen kein Ticket.

MEHRFAHRTENKARTEN

Mehrfahrtenkarten, wie 6er und/oder 10er Karten, haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Kaufdatum. Nichtgenutzte Fahrten innerhalb dieses Zeitraums können über die Verwaltung der Reederei eingereicht und erstattet werden. Dabei wird der jeweilige Standardtarif sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € angerechnet. Für Erstattungen gilt ein Mindestbetrag in Höhe von 6,00 €. Bei Fahrpreiserhöhungen innerhalb der Gültigkeitsdauer ist die Nachberechnung der Preisdifferenz vorbehalten.

Monatskarten für Kraftfahrzeuge sind ausschließlich für ein konkretes Kfz gültig und nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Bitte nutzen Sie bei einer eventuell erforderlichen Übertragung unsere 10er Karten.

Die Monatskarten im Fährbereich Warnemünde-Hohe Düne können technisch bedingt für maximal acht (8) Überfahrten pro Tag genutzt werden.

Für Monatskarten (Kfz bis 3 t) im Fährbereich Warnemünde-Hohe Düne werden außerdem folgende Nutzungsmöglichkeiten akzeptiert:

  1. ein Fahrrad/E-Bike und eine Person (ohne Kfz)
  2. eine Person


Die Nutzung ohne PKW ist nur zulässig bei Vorlage der Kfz-Zulassung des auf der Monatskarte eingetragenen Kfz sowie des Kaufbelegs der Monatskarte.

UNGENUTZTE ODER TEILWEISE UNGENUTZTE FAHRKARTEN

Fahrkarten für einfache Fahrten sowie Hin- und Rückfahrten, die nicht genutzt bzw. die Rückfahrt nicht genutzt, sowie die nicht zur Erstattung eingereicht wurden, werden ein Jahr nach Kaufdatum storniert und ungültig.

SCHWERBEHINDERTE

Personen mit Schwerbehinderung werden auf den Linien:

unentgeltlich befördert, nur wenn folgenden Nachweise/Unterlagen vorgelegt werden:

  1. einen Schwerbehindertenausweis und
  2. eines der Merkzeichen G, aG, Gl, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis und
  3. ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke


Diesen Ausweis direkt am Schiff vorzeigen, Sie benötigen kein Ticket.
Enthält der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“, das zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, werden auch die Begleitperson und ein Hund kostenfrei befördert.
Blindenführ- und Assistenzhunde werden unabhängig vom Merkzeichen „B“ kostenfrei befördert.

Das betrifft nicht die Beförderung von KFZ.

VERKEHRSVERBUND WARNOW (VVW)

Für die Fähre Warnemünde-Hohe Düne gelten betreffs der Beförderung von Personen und Fahrrädern die Regelungen des VVW.

BOARDING

Um eine pünktliche Abfahrtszeit einhalten zu können, bitten wir unsere Fahrgäste, sich mit einem gültigen Ticket je nach Auslastung bereits 10-15 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Uhrzeit an der jeweiligen Anlegestelle einzufinden.
Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Boardingzeiten, insbesondere wenn das Schiff nach Ankunft im Hafen nicht sofort mit dem Einstieg beginnt - bitte bedenken Sie in diesem Fall: Auch das Fahrpersonal braucht eine Pause!
Derartige Ruhepausen dienen letztlich der Sicherheit im Verkehr und der Sicherstellung von Servicequalität.

HAND- UND REISEGEPÄCK

Die Mitnahme von Handgepäck erfolgt unentgeltlich. Handgepäck ist Reisegepäck, das zur Mitnahme im Fahrgastraum geeignet ist. Darunter verstehen sich Aktentaschen, Handtaschen, Reisebeutel und ähnliche Behälter sowie andere leicht tragbare Gegenstände, die nicht sperrig sind, nicht offensichtlich gewerblichen Zwecken dienen und ohne Belästigung Mitreisender selbständig und auf einmal an Bord getragen und beaufsichtigt werden können.
Sonstige Traglasten, begleitende Gegenstände, Kisten, Körbe, Handwagen und dergleichen werden nach Frachttarif und/oder gültiger Tariftabelle befördert, wenn sie sich für die Beförderung auf den Fahrgastschiffen eignen.

FRACHT

Frachtgüter sind alle Gepäckstücke, die nicht als Hand- oder Reisegepäck gelten. Für sie ist ein gesondertes tarifliches Beförderungsentgelt zu zahlen. Zu diesem Zweck hat der Fahrgast einen Frachtbrief auszufüllen. Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Frachttarife und -bedingungen in den Zweigstellen.

KINDERWAGEN UND FAHRRADANHÄNGER

Kinderwagen werden frei befördert, soweit sie nicht zweckentfremdet verwendet werden, z.B. zum Transport von Gepäck oder Tieren und dergleichen.
In diesen Fällen ist der Fahrpreis für einen Handwagen zu entrichten. Fahrradanhänger, in denen im Zusammenhang mit der jeweiligen Überfahrt ausschließlich Kinder transportiert werden, werden wie Kinderwagen behandelt. Ansonsten ist ebenfalls der Preis für eine Handwagenkarte zu entrichten.
Dies gilt ebenso für Krankenfahrstühle und sonstige orthopädische Hilfsmittel. Diese werden nur gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 145 (2) SGB IX unentgeltlich mitgenommen. Bitte beachten Sie, dass es witterungsbedingt (Pegelstand) zu Einschränkungen beim Zu- und Abstieg auf die Fahrgastschiffe kommen kann.

HANDWAGEN

Die erlaubte Größe von Handwagen darf folgende Maße (inkl. der zu befördernden Fracht/Gepäckstücke) nicht übersteigen: 1,00 m Breite - 1,20 m Länge - 1,50 m Höhe. Bei Überschreitung der Maße ist eine zweite Handwagenkarte bzw. ein Frachtbrief zu entrichten.

FAHRRÄDER/E-ROLLER

Jeder Fahrgast darf ein Fahrrad, ein nicht versicherungspflichtiges Pedelec/E-Bike, Tandem oder Lastenfahrrad zum jeweils ausgewiesenen Tarif mitnehmen. Als Fahrrad gelten herkömmliche einsitzige Zweiräder. E-Roller (auch zulassungspflichtige) werden wie Fahrräder behandelt. Zusammengeklappte Fahrräder, die in handelsüblichen Fahrradtaschen, Fahrradsäcken o.ä. verpackt sind, gelten als Handgepäck und werden bei Einhaltung der Vorgaben für Handgepäck kostenfrei befördert.

Allgemeine Beförderungsbestimmungen (ABB)

für die Beförderung mit Schiffen durch die Weiße Flotte GmbH.

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